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NEU

Mitgliedschaft im Baustoffüberwachungsverein Hessen Rheinland-Pfalz e.V.

Die UEG GmbH ist nun außerordentliches Mitglied im Baustoffüberwachungsverein BÜV HR. Mit der anstehenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die am 01.08.2023 in Kraft treten wird, werden weitreichende Änderungen in der Wiederverwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen gesetzlich festgeschrieben. Im Rahmen der Güteüberwachung von Aufbereitungsanlagen für mineralische Ersatzbaustoffe soll vom BÜV HR eine Güteüberwachungsgemeinschaft aufgebaut werden, die den Herstellern eine Halbierung des Überwachungstonus ermöglicht.

Die UEG GmbH kann nun von allen Mitgliedern der Güteüberwachungsgemeinschaft als Untersuchungsstelle gemäß EBV mit der Materialprüfung beauftragt werden.

Auch außerhalb der Güteüberwachungsgemeinschaft bieten wir unseren Kunden die bestmögliche Beratung und eine umfangreiche Materialprüfung im Bereich der Mantelverordnung (EBV, Bundesbodenschutzverordnung, etc.) an.“

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