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Corona-Monitoring im Abwasser der Kläranlage
Die Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie beschäftigt uns nun seit mehr als zwei Jahren. In dieser Zeit wurden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um SARS-CoV-2 nachzuweisen und somit die Pandemie einzudämmen und zu bekämpfen.
Eine der Maßnahmen betrifft den SARS-CoV-2 Nachweis aus dem Abwasser von Kläranlagen.
Das Virus wird von infizierten Personen ausgeschieden, unabhängig davon ob Sie Krankheitssymptome verspüren oder nicht. Symptome treten meist erst nach einer gewissen Inkubationszeit auf oder können ganz ausbleiben. Somit vergeht kostbare Zeit, um Handlungsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung von SARS-CoV-2 einzuleiten.
Der Nachweis von SARS-CoV-2 über das Abwasser bietet daher einige Vorteile:
- Miterfassung von symptomfreien, infizierten Personen
- Miterfassung infizierten Personen, die sich keinem Test unterziehen
- Erfassung der Infektionslage unabhängig von Testbereitschaft,
Testmöglichkeiten und Testkapazitäten - Frühzeitige Identifizierung möglicher Hotspots
- Zeitnahe Beurteilung von Lockdown-Maßnahmen
Abwasser wird gemäß der Abwasserverordnung in regelmäßigen Abständen routinemäßig auf bestimmte Verschmutzungsparameter untersucht. Es liegt daher nah, einen Teil der Probe für die SARS-CoV-2 Analyse abzunehmen.
Die SARS-CoV-2 Analyse erfolgt im eigenen UEG-Labor mittels hochspezifischer PCR-Analysen. Ergebnisse können innerhalb
von 24 h vorliegen und zur Beurteilung der Infektionslage herangezogen werden.
Die Proben können vom Personal der Kläranlagen oder den geschulten Probenehmern der UEG entnommen werden.
Das Monitoring von SARS-CoV-2 im Rahmen der routinemäßigen Abwasserprobenahmen kann einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie leisten.
Fordern Sie jetzt ein auf Ihre Belange zugeschnittenes, kostenfreies Angebot an:
+49 (0) 6441 7833-0